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Der TCO bietet seinen Mietglieder gemeinsame Flaschen TÜV Termine an.

der TÜV hat deutschlandweit seine Bestimmungen verschärft. Daher wird sich auch der Rückgabetermin der Flaschen ändern. Dabei kristallisiert sich schon folgendes heraus:

  • Die Flaschen dürfen nur noch mit Ventilen geprüft werden, bei denen der Fülldruck von mindestens 200 bar oder die dafür gültige CE-Nummer  aufgebracht  wurde.
  • Auf jeden Fall muss das Ventil für den Druck zugelassen sein. (30 bar Ventil auf einer 200 bar-Flasche geht nicht mehr)
  • Die Ventile müssen nachweislich für den Druck zugelassen sein. Ist das nicht der Fall, bekommt die Flasche keinen TÜV. (Davon könnten viele ältere Ventile betroffen sein) Für den Benutzer bedeutet das, dass er eine Konformitätsbestätigung des Herstellers bringt oder er muss ein neues Ventil einbauen.
  • Zur Dichtigkeitsprüfung müssen die Flaschen gefüllt werden.